Einwohnermeldeamt Auskunft Weilheim an der teck

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Einwohnermeldeamt24 Weilheim an der teck
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Weilheim an der teck - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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FAQ

Kann ich eine andere Person bevollmächtigen, meine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vorzunehmen?

Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:

  • Sie benötigen dafür eine schriftliche Vollmacht.
  • Die bevollmächtigte Person muss Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die ausgefüllten Anmeldeformulare vorlegen.
  • In einigen Fällen kann eine persönliche Vorsprache dennoch erforderlich sein, besonders bei der ersten Anmeldung in Deutschland.
In welchen Fällen muss man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden?

Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:

  • Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland umziehen
  • Sie ins Ausland ziehen (auch bei vorübergehendem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten)
  • Sie Ihren Zweitwohnsitz aufgeben
Welche Aufgaben hat das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:

  • Registrierung von An-, Um- und Abmeldungen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Führung des Melderegisters
  • Auskunft aus dem Melderegister (z.B. für Behörden)
  • Verwaltung von Personalausweisen und Reisepässen
  • Durchführung von Wahlen und Volkszählungen
Wofür benötige ich eine Meldebestätigung?

Eine Meldebestätigung kann erforderlich sein für:

  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Anmeldung bei Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, etc.)
  • Beantragung bestimmter Sozialleistungen
  • Nachweis des Wohnsitzes bei Behörden oder Arbeitgebern
  • Anmeldung eines Fahrzeugs
Wer ist verpflichtet, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden?

Anmeldepflichtig sind:

  • Alle Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz beziehen
  • Deutsche Staatsbürger und ausländische Staatsangehörige
  • Personen, die länger als 3 Monate in Deutschland bleiben
  • Minderjährige (Anmeldung erfolgt durch Erziehungsberechtigte)
Einwohnermeldeamt Weilheim an der Teck

Weilheim an der Teck, die schwäbische Zähringerstadt am Fuße der Schwäbischen Alb, hat eine über 1200-jährige Geschichte. Sie gehört zum Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg. Die Stadt gehört zur Region Stuttgart und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Mit den Gemeinden Bissingen an der Teck, Holzmaden, Neidlingen und Ohmden hat die Stadt Weilheim eine Verwaltungsgemeinschaft vereinbart. 59,3 % der Gemarkung Weilheims liegen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb.
BundeslandBaden-Württemberg
RegierungsbezirkStuttgart
LandkreisEsslingen
Einwohner10.269 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl73235
Vorwahl07023
Marktplatz 6, 73235 Weilheim
Marktplatz 6, 73235 Weilheim 73235 DE
Adressen:
1. Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
Hauptstraße 10
73235 Weilheim an der Teck

2. Rathaus Weilheim an der Teck
Kirchstraße 3
73235 Weilheim an der Teck

3. Landratsamt Esslingen
Kummenbergstraße 10
73728 Esslingen am Neckar

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Jede Person, die sich dauerhaft in Deutschland angemeldet hat, ist verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren.